Ärztliche Registrierung

Zur Registrierung nötige Unterlagen sind zunächst

  • das Zeugnis über die abgeschlossene ärztliche Staatsprüfung
  • die Approbation als Arzt

„Specialist Register“ - Registrierung für Fachärzte

Für die Eintragung in das Specialist Register ist die allgemeine „Full Registration“ nötig. Bei Neuanmeldung ist es sinnvoll diese beiden Schritte parallel zu beschreiten.

Folgende Unterlagen sind Voraussetzung, um im Specialist register eingetragen zu werden:

  • die Fachärztliche Anerkennung der jeweiligen Landesärztekammer

Wenn die Facharztausbildung in der ehemaligen DDR vor dem 3. April 1992 absolviert wurde sind folge Unterlagen nötig:

  • Brief der Landesärztekammer, dass die absolvierte Facharztprüfung dem Standard entspricht und als Fachärztliche Anerkennung im jeweiligen Fachgebiet anerkannt ist

Wenn keine der oben angeführten Unterlagen eingereicht werden können, ist es dem Bewerber möglich sich für das „Postgraduate Medical Education and Training Board (PMETB)“ anzumelden. Diese Behöre entscheidet auf Grund von Qualifikationen, Nachweisen und Wissensdarstellung des Bewerbers ob die dargestellten Leistungen und Fähigkeiten äquivalent mit einem Absolventen eines „UK specialist training programme“ Absolventen des jeweiligen Fachgebiets betrachtet werden können.



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