Ärztliche Registrierung

Zur Registrierung nötige Unterlagen sind zunächst

  • das Zeugnis über die abgeschlossene ärztliche Staatsprüfung
  • die Approbation als Arzt

GP Register – Registrierung für Allgemeinmediziner

Für die Eintragung in das GP Register ist die allgemeine „Full Registration“ nötig. Bei Neuanmeldung ist es sinnvoll diese beiden Schritte parallel zu beschreiten.

Folgende Unterlagen sind Voraussetzung, um im GP register eingetragen zu werden

  • das Zeugnis über die spezifische Ausbildung der Allgemeinmedizin der jeweiligen Landesärztekammer

Wenn keine der oben angeführten Unterlagen eingereicht werden können, ist es dem Bewerber möglich sich für das „Postgraduate Medical Education and Training Board (PMETB)“ anzumelden. Diese Behöre entscheidet auf Grund von Qualifikationen, Nachweisen und Wissensdarstellung des Bewerbers ob die dargestellten Leistungen und Fähigkeiten äquivalent mit einem Absolventen eines „UK GP training programme“ Absolventen betrachtet werden können. Erfolgreiche Bewerber erhalten einen Nachweis über die Berechtigung sich im GP register eintragen zu können.



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